Julia Breil

18 November, 2020

Dehoga: Verfassungsbeschwerde denkbar

Im Eiltempo plant die Bundesregierung eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes. Betroffen ist davon auch das Gastgewerbe, denn die Einführung des neuen Paragrafen 28a sieht unter anderem die gesetzliche Verankerung der Gastronomieschließungen vor. Der Dehoga kündigt in diesem Fall das Vorbringen einer Verfassungsbeschwerde an.

Das Infektionsschutzgesetz existiert seit fast 20 Jahren. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Die Corona-Pandemie mitsamt den Herausforderungen bei der Eindämmung der Virusausbreitung erfordere nun laut der ARD-Rechtsredaktion jedoch eine neue Rechtsgrundlage für die schwerwiegenden Maßnahmen, die die Bundesregierung im Kampf gegen das Virus ergreift. Dazu zählen beispielsweise die verordneten Betriebsschließungen der Gastronomie- und Hotelleriebranche, gegen die bereits vielerorts Klage eingereicht wurde.

Bisher stützen sich die Länder auf generelle Klauseln des Bundesinfektionsschutzgesetzes, das eine solche Pandemie nicht vorhersah, berichtet ARD weiter. Nun sollen genauere und präzisere Vorgaben in einem neuen Paragrafen 28a eingefügt werden, der die bekannten möglichen Maßnahmen – von Maskenpflicht über Kontaktbeschränkungen bis zu Ladenschließungen – einzeln auflistet und dafür eine Gesetzesbasis schafft.

„Eingriff in die Grundrechte“

Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), hält dieses Vorhaben für verfassungswidrig: „Damit wird eine neue Rechtsgrundlage für umfangreiche Schutzmaßnahmen geschaffen, die zweifelsohne einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Gastwirte und Hoteliers bedeuten. Es ist jedoch inkonsequent und unseres Erachtens verfassungswidrig, dass keine Entschädigung für diesen Fall für unsere Betriebe vorgesehen ist.“ Der Verbands-Präsident kündigt an: „Wenn der Gesetzgeber vor der beschleunigten Verabschiedung am 18. November keine Korrekturen vornimmt, die Entschädigungen vorsehen, werden wir für die Branche Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen.“

Zeit für klare Entschädigungsmaßnahmen

Derzeit bestätigen deutschlandweit Verwaltungsgerichte den aktuellen Lockdown im Gastgewerbe oft nur mit Verweis darauf, dass Entschädigungsleistungen für November angekündigt wurden. „Es ist gut, dass die Novemberhilfen zugesagt sind, aber sie müssen auch schnell kommen“, betont Guido Zöllick. Sollte die Schließung der Betriebe verlängert werden, müsse dies auch für den Dezember gelten. „Jetzt ist es umso wichtiger, für künftige Maßnahmen klare Entschädigungsregelungen zu treffen. Ich erwarte, dass dieses Gesetzgebungsverfahren gestoppt wird oder, zumindest kurzfristig, eine Entschädigungsregelung in den Gesetzentwurf aufgenommen wird“, erklärt Zöllick weiter. Alles andere käme seiner Meinung nach einer Zwangsenteignung gleich.