Sören Nolte

15 Dezember, 2021

Verpackungssteuer Tübingen: 50 Cent auf Einwegverpackungen

Auf Einwegverpackungen für To-go-Produkte erhebt die Stadt Tübingen ab dem 1. Januar 2022 eine neue Verpackungssteuer. Zahlen müssen die Steuer die Händler und Gastronomen, die Take-away-Gerichte und Coffee-to-Go in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen.

Die Verpackungssteuer war bereits Anfang 2020 vom Tübinger Gemeinderat beschlossen worden, zum neuen Jahr tritt sie in Kraft. Ab dann werden Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent besteuert, für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent. Die Steuer betrifft unter anderem Gaststätten und Restaurants, Cafés und Imbissläden, Bäckereien und Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen, wenn sie Speisen und Getränke in Einwegverpackungen im Takeaway- oder To-go-Geschäft verkaufen.

Mehrweg fördern

Mit Einführung der Verpackungssteuer verfolgt die Stadt das Ziel, den Verpackungsmüll in Tübingen deutlich zu reduzieren und so die Umwelt zu schützen. Stattdessen soll der Einsatz von Mehrwegsystemen ausgebaut werden. Hierfür bietet Tübingen Fördermittel an, beispielsweise für eine Geschirrspülmaschine oder durch die Übernahme der Gebühren für ein betriebsübergreifendes Mehrwegsystem.